Beratung getrennt lebender Eltern
Mögliche Fragestellung(en) für SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN
1. Sind die Eltern nach Einschätzung des Sachverständigen in der Lage ein einvernehmliches Konzept hinsichtlich der künftigen Aufteilung der Elternverantwortung zu erarbeiten?
2. Falls der Sachverständige zu dem Ergebnis kommt, die Eltern seien hierzu nicht in der Lage, dann wird er gebeten zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen
a. Welcher Elternteil ist am ehesten in der Lage Paar- und Elternebene zu trennen?
b. Welcher Elternteil ist am ehesten in der Lage sich auf die objektiven Kindesinteressen einzustellen?
c. Welcher Elternteil ist am ehesten in der Lage die Bindungen des Kindes an beide Elternteile zu tolerieren und aufrechtzuerhalten?
3. Darüberhinaus wird der Sachverständige gebeten zu der Frage Stellung zu nehmen, wie unter den gegebenen Umständen den objektiven Kindesinteressen am ehesten Rechnung getragen wierden kann und
4. durch welche juristischen und pädagogischen Maßnahmen am ehesten gewährleistet werden kann, daß die Eltern zu einer kooperativen und konfliktfreien Haltung gelangen.